Geld vom Staat fürs Energiesparen

Eine komplett aktualisierte Auflage der Informationsbroschüre über Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien hat das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BINE Informationsdienst herausgegeben. Rund 900 Förderprogramme der Europäischen Union, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern werden vorgestellt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen Überblick bieten, welche Fördermittel es gibt und wo diese beantragt werden können. Wer Energie spart, schont nicht nur die endlichen Ressourcen, sondern auch den eigenen Geldbeutel." Die Bundesregierung stellt 1,4 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung und 213 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien bereit. Damit sind die Fördermittel in beiden Bereichen deutlich aufgestockt worden.

Klimaschutz ist nicht allein Sache des Staates. Auch Wirtschaft, Verkehr und private Haushalte müssen ihren Beitrag leisten. Dies wird auch belohnt: Durch verbesserte Wärmedämmung, energiesparende Geräte und Nutzung von erneuerbaren Energien lassen sich erheblich Ressourcen sparen. Auch mit Blick auf die hohen Energiepreise lohnen sich solche Maßnahmen.

Klimaschutz ist auch gesamtwirtschaftlich vorteilhaft. Zum einen werden zukünftige Folgeschäden des Klimawandels verringert. Zum anderen sichert der Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland mittlerweile 1,5 Mio. Arbeitsplätze.

Die Broschüre "Geld vom Staat für Energiesparen und erneuerbare Energien" ist kostenlos erhältlich beim BMU, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Fax: 0228/99305-3356, E-Mail: bmu@broschuerenversand.de (Bestellnummer 2108). Die Broschüre kann auch im Internet (www.bmu.de) abgerufen werden. Zusätzlich informiert der BINE Informationsdienst Privatpersonen unter einer Förder-Hotline, Telefon 0228/9 23 79-14, sowie im Internet unter www.energiefoerderung.info. Hier werden auch aktuelle Änderungen angezeigt, die mit Blick auf zukünftige Programmänderungen berücksichtigt werden sollten.


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