Häufig gestellte Fragen

Gerade zum Thema Stromanbieterwechsel tauchen immer wieder Fragen auf. Hier beantworten wir die besonders häufig gestellten Fragen.

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Allgemeine Informationen

  • Wer ist mein momentaner Stromversorger, wenn ich noch nie den Anbieter gewechselt habe?

    Wer ist mein momentaner Stromversorger, wenn ich noch nie den Anbieter gewechselt habe?

    Wenn Sie noch nie den Anbieter gewechselt haben, werden Sie von Ihrem sogenannten Grundversorger beliefert. Bei diesem handelt es sich in der Regel um das lokale Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke. Falls Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger geändert haben, erfolgt Ihre Belieferung momentan zu den Bedingungen der Grundversorgung.

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  • Wo finde ich meinen Stromzähler, und wo steht die Zählernummer?

    Wo finde ich meinen Stromzähler, und wo steht die Zählernummer?

    Falls der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung angebracht ist, können Sie ihn normalerweise im Treppenhaus oder im Keller finden. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, um den Standort des Zählers zu erfragen.
    Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung, natürlich steht sie außerdem auf dem Stromzähler selbst. Wenn Sie sich unsicer sind, können sie die Zählernummer auch bei Ihrem bisherigen Stromversorger erfragen.

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  • Wie kann ich meinen Stromverbrauch abschätzen, wenn ich keine Stromrechnung zum Vergleich habe?

    Wie kann ich meinen Stromverbrauch abschätzen, wenn ich keine Stromrechnung zum Vergleich habe?

    Wenn Sie Ihren Stromverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

    Eine Person: 2.000 kWh/Jahr

    Zwei Personen: 3.500 kWh/Jahr

    Drei Personen: 4.250 kWh/Jahr

    Vier Personen: 5.000 kWh/Jahr

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  • Was ist ein Grundversorger, und was versteht man unter Grundversorgung?

    Was ist ein Grundversorger, und was versteht man unter Grundversorgung?

    Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den allgemeinen Preisen und allgemeinen Bedingungen zu beliefern, wenn sie keinen anderen Anbieter oder Tarif gewählt haben.

    Die Belieferung von Haushaltskunden zu diesen Bedingungen und Preisen durch den Grundversorger wird Grundversorgung genannt. Diese ist normalerweise ein eher teurer Tarif, er hat jedoch eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger?

    Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger?

    Der Netzbetreiber ist gesetzlich dafür verantwortlich, dass das Stromnetz ordnungsgemäß betrieben wird. Der Stromversorger sorgt dagegen für die Lieferung des Stroms an den Kunden. In vielen Fällen sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teile eines Unternehmensverbundes, besonders bei Stadtwerken.

    Als Stromanbieter kann man getrost auch einen Anbieter ohne eigenes Verteilnetz wählen. Dieser entrichtet dann an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt, mit dem er den Zähler und die Leitungen für Ihre Stromversorgung mietet. Falls einmal Störungen am Zähler oder an den Stromleitungen auftreten sollten, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner - unabhängig davon, welcher Anbieter Ihr Stromversorger ist.

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  • Kann es wegen dem Wechsel zum Stromausfall kommen?

    Kann es wegen dem Wechsel zum Stromausfall kommen?

    Nein. Der örtliche Grundversorger ist per Gesetz dazu verpflichtet, alle Haushalte mit Strom zu beliefern - selbst wenn er nicht mehr Vertragspartner des Kunden ist.

    Wenn also ein Stromanbieter keinen Strom mehr liefern würde, beispielsweise im Falle einer Insolvenz, muss der örtliche Grundversorger die Stromversorgung übernehmen. Dies geschieht unmerklich für den Kunden, der Strom fließt einfach weiter. Auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung können Sie sich also verlassen.

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Anbieter vergleichen

  • Sind alle anfallenden Steuern und Abgaben in den Tarifen enthalten?

    Sind alle anfallenden Steuern und Abgaben in den Tarifen enthalten?

    Die Preise für Privatkunden werden bereits inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz etc.) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte etc.) dargestellt. Weitere Kosten entstehen also nicht. Die Tarife für Gewerbekunden werden ohne Mehrwertsteuer, aber inklusive aller weiteren Steuern und Abgaben angezeigt.

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  • Wie kann ich die Angaben im Preisvergleich mit meiner letzten Stromrechnung vergleichen?

    Wie kann ich die Angaben im Preisvergleich mit meiner letzten Stromrechnung vergleichen?

    Wenn Sie die Angaben des Strompreisrechners mit Ihrer Vorjahresrechnung vergleichen sollten Sie berücksichtigen, dass sich auf Ihrer Rechnung noch die Preise des letzten Jahres wiederfinden. Es ist gut möglich, dass sich diese seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Hier werden hingegen die aktuellen Strompreise der verschiedenen Anbieter angezeigt. Die Kosten kann man deshalb nicht 1:1 gegenüberstellen. Wenn Ihr Versorger den von Ihnen momentan genutzten Tarif noch anbietet, wird dieser in der aktuellen Preisvergleichstabelle jedoch von uns berücksichtigt und Sie erhalten dort einen zutreffenderen Vergleichswert.

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  • Was ist ein Strompaket?

    Was ist ein Strompaket?

    Einige Anbieter haben sogenannte Strompakete im Angebot. Dabei kaufen Kunden eine festgelegtes Stromkontingent per Vorauskasse. Dieses Tarifmodell ist häufig besonders preisgünstig. Da nicht verbrauchter Strom jedoch verfällt und ein Mehrverbrauch über die Paketmenge hinaus zu höheren Preisen abgerechnet wird, ist dieses Modell nicht für alle Verbraucher gleichermaßen geeignet. Sie sollten den Stromverbrauch auf jeden Fall relativ zuverlässig einschätzen können, außerdem sollte der Verbrauch stabil sein.

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  • Was sind Tarife mit Vorauskasse?

    Was sind Tarife mit Vorauskasse?

    Vorauskasse-Tarife bieten häufig ein besonderes Sparpotenzial, dafür bezahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum, häufig 12 Monate, im Voraus. Die Anbieter können bei solchen Tarifen günstige Preise anbieten, weil teure Inkassoleistungen oder Zahlungsausfälle wegfallen. In vielen Branchen, z.B. Versicherungen, ist Vorauskasse gang und gäbe. Gleichzeitig besteht im Falle einer Unternehmensinsolvenz jedoch das Risiko, die geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückzuerhalten.

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Anbieter wechseln

  • Für wen kommt ein Wechsel des Stromanbieters in Frage?

    Für wen kommt ein Wechsel des Stromanbieters in Frage?

    Den Stromanbieter können alle Verbraucher wechseln, die für ihr Haus oder ihre Wohnung einen eigenen Stromzähler haben und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromanbieter stehen - also alle Kunden, die ihren Strom direkt bei einem Stromanbieter bezahlen und von diesem die Rechnung erhalten. Dagegen können Mieter, die in einer Wohnung wohnen, deren Stromkosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, nicht selbst wechseln. Jedoch können sie den Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels hinweisen.
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  • Kostet der Anbieterwechsel etwas?

    Kostet der Anbieterwechsel etwas?

    Nein. Der Wechsel des Stromanbieters ist kostenfrei.

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  • Widerruf: Habe ich beim Anbieterwechsel eine Widerspruchsfrist?

    Widerruf: Habe ich beim Anbieterwechsel eine Widerspruchsfrist?

    Ja. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie Ihr Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss nutzen. Den Widerruf richten Sie am besten schriftlich direkt an den entsprechenden Stromanbieter.

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  • Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?

    Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?

    In der Regel dauert der Anbieterwechsel drei bis sechs Wochen. Bestehen beim alten Versorger längere Kündigungsfristen, kann sich der Anbieterwechsel dadurch dementsprechend verzögern. Der Anbieterwechsel meistens immer zum Monatsersten.
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  • Ändert sich etwas durch den Wechsel des Stromversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?

    Ändert sich etwas durch den Wechsel des Stromversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?

    Für Sie als Stromkunde ändert sich wenig: Ihre Rechnung erhalten Sie nun vom neuen Stromversorger und entrichten an diesen Ihre Abschläge. Für die Wartung Ihres Stromanschlusses ist weiterhin der lokale Netzbetreiber zuständig. Am Stromzähler muss für einen Wechsel kein Aus- oder Umbau vorgenommen werden, auch Ihr Strom kommt nach wie vor aus dem lokalen Stromnetz. Der von Ihnen genutzte Strom wird von dem neuen Anbieter in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Er bezahlt dem lokalen Netzbetreiber dafür ein so genanntes Netznutzungsentgelt - dafür fallen für Sie jedoch keine extra Kosten an.

    Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Strom dastehen.

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  • Was ist bei einem Umzug zu beachten?

    Was ist bei einem Umzug zu beachten?

    Wenn Sie umziehen, kündigen Sie dem Versorger der alten Wohnung wegen Auszugs. Das ist meistens problemlos möglich.

    Für die neue Wohnung sollten Sie sobald wie möglich einen neuen Anbieter aussuchen und mit der Belieferung zum Einzugstermin beauftragen. Dazu benötigen Sie die Zählernummer der neuen Wohnung.

    Wenn Sie bis zum Neueinzug nichts unternehmen, werden Sie zunächst vom örtlichen Grundversorger beliefert. Doch auch dann ist ein Anbieterwechsel noch problemlos möglich. Wenn Sie schnell handeln, kann der neue Versorger möglicherweise auch zurückdatieren und die Belieferung ab dem Einzug übernehmen.

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  • Welche Angaben benötigt der neue Stromanbieter bei einem Umzug bzw. Neueinzug?

    Welche Angaben benötigt der neue Stromanbieter bei einem Umzug bzw. Neueinzug?

    Neben Ihren persönlichen Daten benötigt der neue Anbieter die folgenden drei Angaben, damit Sie zu ihm wechseln können:

    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Name des örtlichen Versorgers

    Falls sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, finden Sie ihn entweder im Treppenhaus oder im Keller. Die Zählernummer und den örtlichen Versorger können Sie auch bei Ihrem Vermieter erfragen. Bei einem Neueinzug ist es ratsam, sich den Zählerstand zu notieren - so können Sie später die Abrechnung kontrollieren.

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  • Muss ich meinen Vermieter über einen Stromanbieterwechsel informieren?

    Muss ich meinen Vermieter über einen Stromanbieterwechsel informieren?

    Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Stromliefervertrages sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung dagegen von Ihrem Vermieter, ist dieser Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.

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  • Wenn ich neu baue, kann ich dann auch den Anbieter wechseln?

    Wenn ich neu baue, kann ich dann auch den Anbieter wechseln?

    Für einen Neubau müssen Sie zunächst einen Stromanschlussvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber abschließen. Die Belieferung erfolgt durch den örtlichen Grundversorger (Grundversorgungstarif). Sobald Sie eingezogen sind, können Sie den Stromanbieter dann ohne weiteres wechseln.

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  • Soll ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

    Soll ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

    Mit dem Stromanbieterwechsel haben Sie automatisch Ihren neuen Stromanbieter damit beauftragt, Ihren bisherigen Vertrag zu kündigen. Das geht schnell und erspart Ihnen Arbeit.

    Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

    • Bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. In der Regel reicht dafür eine formlose Textnachricht aus.
    • Bei Verträgen, die in Kürze auslaufen und sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch verlängern würden. Auch hier reicht eine formlose Textnachricht meistens aus.
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  • Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

    Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

    Wenn Sie sich noch nie um einen anderen Stromtarif gekümmert haben, werden Sie vermutlich mit dem Grundversorgungstarif beliefert. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie schon einmal den Stromanbieter oder den Stromtarif gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Haben Sie ein Schreiben zu geänderten Strompreisen bekommen, können Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.

     

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  • Bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?

    Bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?

    Nach vollzogenem Anbieterwechsel erhalten Sie von Ihrem alten Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung, die den Verbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Die von Ihnen bereits bezahlten Abschläge werden mit dem Verbrauch entsprechend verrechnet. Falls Sie zuviel im Voraus bezahlt haben, erstattet der alte Versorger Ihnen den Differenzbetrag zurück. Lag der Verbrauch darüber, müssen Sie gegebenenfalls eine Nachzahlung leisten, genau wie in der Jahresabrechnung.

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  • Zählerstand: Wann sollte ich den Stromzähler ablesen?

    Zählerstand: Wann sollte ich den Stromzähler ablesen?

    Es empfiehlt sich, den Stromzähler am Tag des Anbieterwechsels abzulesen. Auch zum Datum einer Preiserhöhung sollte man den genauen Zählerstand notieren und die Werte in beiden Fällen zeitnah dem Stromversorger mitteilen. Nur so kann eine wirklich verbrauchsgenaue Abrechnung erfolgen.

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  • Was muss ich beachten, wenn sich mein Stromverbrauch im nächsten Jahr ändert?

    Was muss ich beachten, wenn sich mein Stromverbrauch im nächsten Jahr ändert?

    Jedes Jahr wird die Höhe der Abschläge an den aktuellen Jahresverbrauch angepasst. Die neue Abschlagshöhe wird dem Kunden mit der Jahresabrechnung mitgeteilt.

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  • Kann man auch mit einem Zweitarifzähler wechseln?

    Kann man auch mit einem Zweitarifzähler wechseln?

    Zweitarifzähler werden vor allem in Verbindung mit Stromheizungen eingesetzt. Auch hier ist ein Wechsel des Stromanbieters möglich - günstige Angebote können Sie mit Hilfe unseres Tarifvergleiches für Heizstrom finden.
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  • Gibt es Wechselmöglichkeiten für Tag- und Nachtstrom (HT/NT)?

    Gibt es Wechselmöglichkeiten für Tag- und Nachtstrom (HT/NT)?

    Ja. Wenn Sie Tag- und Nachtstrom (HT/NT) beziehen und eine Stromheizung betreiben, empfehlen wir Ihnen unseren Tarifvergleich für Heizstrom.

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  • Ist ein Wechsel möglich, wenn man eine Nachtspeicherheizung hat?

    Ist ein Wechsel möglich, wenn man eine Nachtspeicherheizung hat?

    Wer eine Nachtspeicherheizung betreibt, kann ebenfalls den Stromanbieter wechseln. Günstige Angebote können Sie mit Hilfe unseres Tarifvergleiches für Nachtspeicherheizungen finden.

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  • Ich habe eine Wärmepumpe. Kann ich trotzdem meinen Stromanbieter wechseln?

    Ich habe eine Wärmepumpe. Kann ich trotzdem meinen Stromanbieter wechseln?

    Ja. Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann ebenfalls den Stromanbieter wechseln. Günstige Angebote können Sie mit Hilfe unseres Tarifvergleiches für Wärmepumpen finden.

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