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Eckpunkte der Atomgesetznovelle

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Mit der Neufassung des Atomgesetzes soll die geordnete Beendigung der Kernenergie festgeschrieben werden. Danach wird die Gesamtlaufzeit der Atommeiler auf durchschnittlich 32 Jahre beschr鋘kt. Die Gesamtlaufzeit ist jene Zeitspanne, die ein Atomkraftwerk ab der Genehmigung des kommerziellen Betriebs bis zur endg黮tigen Betriebseinstellung arbeitet.

Grunds鋞zlich wird die Gesamtlaufzeit auf Gesamtstrommengen umgerechnet. Wenn manche Meiler kurzzeitig vom Netz gehen oder ihre Energieproduktion drosseln, k鰊nen sie entsprechend l鋘ger in Betrieb bleiben. Zudem wird den Betreibern einger鋟mt, bei fr黨erer Abschaltung eines Meilers dessen verbleibende Reststrommenge auf einen anderen zu 黚ertragen. Nach den Grundberechnungen w黵den die Kraftwerke Isar II und Emsland bis zum Jahr 2020 laufen, Neckarwestheim 2 bis 2021. Diese Kraftwerke gingen erst in den sp鋞en 80er Jahren in Betrieb.

Das Gesetz sieht ferner ein Verbot f黵 neue Atomkraftanlagen sowie die Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung vor. Bis eine L鰏ung f黵 die Endlagerung von Atomm黮l erreicht ist, werden die Betreiber 黚er die Novelle aufgefordert, an den Kraftwerksstandorten Atomm黮lzwischenlager einzurichten.


In der Begr黱dung zum Gesetz schreibt Bundesumweltminister J黵gen Trittin (Gr黱e), der Ausstieg sei erforderlich, um den Schutz von Leben und Gesundheit und anderen wichtigen Gemeinschaftsg黷ern dauerhaft zu gew鋒rleisten. Kritiker sehen darin das Eingest鋘dnis, dass die Produktion von Strom aus Kernenergie grunds鋞zlich gef鋒rlich ist. Aufgrund der neuen Sicherheitslage nach den Anschl鋑en vom 11. September auf New York und Washington fordern sie deshalb das sofortige Aus f黵 Atomstrom.





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