Die Novelle des Atomgesetzes
Mit
der Novelle des Atomgesetzes soll auf der Basis des Atomkonsenses die
Gesamtlaufzeit je Kernkraftwerk in Deutschland auf 32 Jahre begrenzt
werden. Damit wird die Atomenergie in Deutschland nach Angaben von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) etwa bis zum Jahr 2020
«abgewickelt sein».
Für jedes einzelne Kernkraftwerk legt das Gesetz eine noch zu produzierende Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer Atommeiler auf jüngere Anlagen übertragen werden. Gesetzlich ausgeschlossen werden Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für neue Anlagen zur gewerblichen Nutzung von Kernenergie. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich festgeschrieben.
Zudem wurde der Transport atomarer Brennstäbe in die Wiederaufarbeitung ab Juli 2005 verboten und die Anlagenbetreiber zur Einrichtung standortnaher Zwischenlager verpflichtet. Als Folge sah das Bundesumweltministerium eine gerechtere Verteilung der Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern sowie eine drastische Reduzierung von Atommüll-Transporten. Sie dürften sich dann auf die Rückführung deutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland beschränken.
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