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Die L鋘der und der Atomausstieg

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Die Bundesl鋘der verfolgen mit ihrer Haltung zum Atomausstieg unterschiedliche Interessen. Direkt sind von der Novelle zum Atomgesetz fast ausschlie遧ich die alten Bundesl鋘der betroffen. Bayern und Baden-W黵ttemberg verf黦en 黚er die meisten Kernkraftwerke, gefolgt von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. Die einzigen beiden Kernkraftwerke Ostdeutschlands im brandenburgischen Rheinsberg und in Lubmin bei Greifswald sind bereits stillgelegt.

Dem Entwurf zur Atomgesetznovelle zufolge endet die Wiederaufarbeitung atomarer Brennst鋌e im Jahr 2005. Solange es in Deutschland noch kein Endlager f黵 Atomm黮l gibt, m黶sen die Betreiber bei den Kraftwerken Zwischenlager einrichten. Die Zustimmung 黚er die Aufbewahrung atomarer Brennst鋌e obliegt dem Bundesamt f黵 Strahlenschutz in Salzgitter (BfS), die Baugenehmigungen f黵 die Errichtung der Lager fallen in die Zust鋘digkeit der Landesbeh鰎den.

Die beiden Unions-gef黨rten L鋘der Baden-W黵ttemberg und Bayern verf黦en 黚er je f黱f Kernkraftwerke. Die Betreiber beantragten die Errichtung von Zwischenlagern an den jeweiligen Standorten. Abgebrannte Brennelemente werden darin in geeigneten Beh鋖tern f黵 maximal 40 Jahre eingelagert. F黵 einen Meiler in Neckarwestheim und einen im badischen Philipsburg wurde ein Interimslager beantragt, in denen der radioaktive M黮l nur sechs bis acht Jahren liegen darf. In Niedersachsen sollen alle vier, in Schleswig-Holstein alle drei Anlagen Zwischenlager erhalten. In Kr黰mel und Brunsb黷tel sind au遝rdem auch Interimslager vorgesehen. In Hessen sind beide Lager-Arten f黵 Biblis beantragt worden.

Weitere Informationen: www.bfs.de



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