Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie
Die
Unterzeichnung des Atomkonsenses besiegelt den schrittweisen Ausstieg
aus der Atomenergie in Deutschland. Die Bundesregierung hatte sich
bereits am 15. Juni 2000 mit den vier Energiekonzernen Viag, Veba, RWE
und EnBW auf Eckpunkte geeinigt. Die Vereinbarung soll nach Auffassung
der Bundesregierung dazu f黨ren, dass in Deutschland vom Jahr 2018 an
kein Atomkraftwerk mehr am Netz ist. Die Gesamtlaufzeit der
Atomkraftwerke wird auf durchschnittlich 32 Jahre beschr鋘kt.
Die Gesamtlaufzeit ist die Laufzeit, die ein Atomkraftwerk ab der
Genehmigung des kommerziellen Leistungsbetriebs bis zur endg黮tigen
Betriebseinstellung arbeitet. Da sich die Vereinbarung aber auf
Gesamtstrommengen bezieht, k鰊nen die einzelnen Kraftwerke wesentlich
fr黨er oder sp鋞er abgeschaltet werden. Nach Berechnungen der Betreiber
w黵den die Kraftwerke Isar II und Emsland bis zum Jahr 2020 laufen,
Neckarwestheim sogar bis 2021. Mit dem Atomkonsens sichert die
Regierung der Stromwirtschaft Rechtssicherheit f黵 den ungest鰎ten
Betrieb der Anlagen zu.
Ferner wurde mit dem Konsens die Erkundung des Salzstocks in
Gorleben als atomares Endlager gestoppt. Das Bundesumweltministerium
berief dazu einen Expertenstab ein, der Kriterien f黵 m鰃liche
Endlagerstandorte entwickeln soll. Im Gegenzug k鰊nen die
Kraftwerksbetreiber an den jeweiligen Standorten Zwischenlager
einrichten. Im Konsens ist auch vereinbart, Besch鋐tigungskonzepte f黵
die rund 38.000 in der Atomwirtschaft t鋞igen Menschen zu entwickeln.
Die Bundesregierung setzt daneben durch die Energiewende auf eine
Vielzahl neuer Arbeitspl鋞ze in Anlagen regenerativer Energien.
Mit der Unterzeichnung des Atomkonsens wird die Bundesregierung das
Atomgesetz novellieren. Darin wird der Atomausstieg gesetzlich
festgeschrieben. Kernpunkte werden neben dem Atomausstieg ein Verbot
des Baus neuer Anlagen, zur nachtr鋑lichen Befristung der
Betriebsgenehmigungen, die Beendigung der Wiederaufarbeitung, die
Verpflichtung zur regelm溥igen Sicherheits黚erpr黤ung und die Erh鰄ung
der Deckungsvorsorge der Betreiber f黵 Schadensf鋖le sein.
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